
Wirtschaftliche Angelegenheiten ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Betriebsverfassungsrecht. Er beschreibt einen Themenbereich unternehmerischen Handelns, in dem es einzelne Beteiligungsrechte des Betriebsrats gibt. Die wirtschaftlichen Angelegenheiten sind in den {§|106|betrvg|juris} bis {§|113|betrvg|juris} BetrVG geregelt. In diesem Zusa...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Angelegenheiten
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